Antrag auf Projektförderung

Die Fachschaftsräte und der Studierendenrat fördern – auf Anfrage – studentische Projekte und Veranstaltungen. Dazu bitte dieses Online-Formular ausfüllen.

Für den Antrag wird eine Kosten­kalkulation benötigt. Der StuRa bietet über kalkulation.stura-hsmw.de ein Tool zur Erstellung an (Zugangsdaten beim StuRa erhältlich). Die Kalkulation könnt ihr dann direkt hier hochladen.

Bitte beachtet die Fristen: Fachschaftsräte tagen in der Regel einmal im Monat, der StuRa alle zwei Wochen. Reicht euren Antrag mindestens vier Wochen vor dem Event ein, da ausgefallene Sitzungen zu Verzögerungen führen können.

  • Mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung anfragen
  • Bearbeitungszeit: Abhängig von den Gremiensitzungen
  • Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder

Allgemeine Informationen

Projektdaten und Kontaktinformationen
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Ansprechpartner

Kontaktdaten

Projektdetails

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Bankverbindung

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Anmerkungen

Zusätzliche Anmerkungen

Antragsbedingungen

Akzeptanz der Antragsbedingungen
Es wird bestätigt, dass alle genannten Daten der Wahrheit entsprechen und richtig sind. Sollte sich herausstellen, dass umfangreiche finanzielle Angaben geändert oder angepasst wurden, entfällt die gesamte Förderung. Bei terminlichen oder organisatorischen Änderungen ist umgehend der Förderer zu benachrichtigen. Sollte der Studierendenrat das vorgenannte Projekt fördern, ist dies in geeigneter Weise kenntlich zu machen.

Bei allen Förderungen handelt es sich um Fehlbetrags-Finanzierungen. Die Förderrichtlinien des Studierendenrates sind zu beachten!

Datenschutz

Datenschutzbestimmungen akzeptieren
Die beim Formular erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Organisation und Durchführung der Projektförderung, sowie in diesem Zuge zu erfolgenden Kontaktaufnahmen und deren Auswertung einschließlich eventueller Rückfragen verwendet. Die Daten werden in Teilen oder gesamt an Beschäftigte oder Drittanbieter weitergeleitet. Nach Wegfall des Verarbeitungszwecks werden die Daten umgehend gelöscht. Andernfalls richten sich die Löschfristen nach hochschulinternen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen, ist verfassungsrechtlich geschützt. Deine Angaben aus dem Formular dürfen daher aus datenschutzrechtlichen Gründen nur verwendet werden, wenn Du einwilligst. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung dieser Daten ist Deine Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO. Die Einwilligung steht Dir völlig frei und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Schreibe dazu bitte eine E-Mail an datenschutz@hs-mittweida.de. Der Widerruf hat zur Folge, dass personenbezogene Daten nicht weiterverwendet werden dürfen und umgehend gelöscht werden.